Gemeinderäte
Die Gemeindevertretung bestimmt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Gemeindevorstandes. Die Anzahl der Gemeinderäte muss nach dem Gemeindegesetz mindestes drei betragen. Deren Zahl der Gemeinderäte in einer Gemeinde wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und wurde für die Gemeinde Fußach mit sechs festgelegt. Der Gemeindevorstand ist grundsätzlich mit allen Agenden betraut, die nicht ausdrücklich dem Bürgermeister oder der Gemeindevertretung vorbehalten sind. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes. Â
Auszug aus den Aufgaben:
- Stellungnahmen und Empfehlungen im öffentlichen Interesse
- Beratung zu Förderungsansuchen an die Gemeinde (z.B. von Vereinen)
- Erteilung von Genehmigungen von Grundteilungen
- Bauabstandsnachsichten für gemeindeeigene Grundstücke
- Erteilung von Ausnahmebewilligungen von Verordnungen der Gemeinde
- Arbeits- und Auftragsvergaben bis zu einer bestimmten Höhe der Finanzkraft der Gemeinde
- strategische Beratungen und Abgabe von Empfehlungen für Beratungs- und Beschlussfassungen für die Gemeindevertretung
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Vizebürgermeister Werner Egger
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- Obmann Kulturausschuss
- Mitglied Sozialausschuss
- O. Stv. Finanzausschuss
- Mitglied Raumplanungsausschuss
- O. Stv. Wasserwerk Hard / Fußach
- Mitglied Prüfungsausschuss Wasserwerk
- Mitglied Kooperationsausschuss Rheindelta
- Mitglied Steuerungsgruppe Sozialsprengel
Kontakt:
E-Mail: werner.egger@vol.at
Mobil: +43 (0)664 / 123 63 11Â Â
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Gemeinderätin Karin Meier
- Obfrau Sozialausschuss
- Mitglied Wasserwerk Hard / Fußach
- Mitglied Steuerungsgruppe Sozialsprengel Rheindelta
Kontakt:
E-Mail: guggi08@hotmail.com
Mobil: +43(0)699 / 11 10 78 24Â Â
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Gemeinderat Martin Doppelmayer
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- Obmann des Sportausschusses
- Mitglied Steuerungsgruppe Pflegeheim Fußach / Höchst
- Kontakt:
E-Mail:Â martin.doppelmayer@aon.atÂ
Mobil: +43 (0)664 / 1041950




