Entlastung für Anrainer dringend
Mit der 24. Regionalplanungskonferenz am 12.07.2011 wurde die Endphase des Planungsprozesses für die Lösungsfindung zur Entlastung der verkehrsgeplagten Anrainer an der Bundesstraße eingeläutet. Die dabei vorgestellte neue „Variante Z“ scheint gute Chancen zu haben, die Umwelthürden zu nehmen.
Nach der Beurteilung von über 20 verschiedenen fachlich geprüften Varianten sind noch drei Möglichkeiten in der Diskussion für die Einarbeitung in ein Schlussdokument verblieben.
Dieses Schlussdokument sollte von den Konferenzteilnehmern der Landesregierung zur Beschlussfassung am Ende des über 3-jährigen Planungsprozesses vorgelegt werden. Nach gründlicher Prüfung und Abschätzung umweltrechtlicher Fakten auf realistische Bewilligungsfähigkeit wurde vom beauftragten Naturschutzfachexperten Wolfgang Suske die  Änderungsvariante Z vorgestellt. Diese würde etwas südlich der wieder ins Rennen gebrachten Variante E NEU im Süden von Lustenau verlaufen. Damit wurde ein Verlauf weiter entfernt des Natura 2000 Gebietes fachlich untersucht, der von Suske für eine Verfahrenseinreichung an die Landesregierung empfohlen wurde.
Volksbefragung zur Entscheidungsfindung
Obwohl diese Variante keine letzte Sicherheit auf gesicherte Bewilligungsfähigkeit gibt, enthält sie das größte Entlastungspotential. Die Vertreter der Grünparteien und NGO´s plädierten weiter auf die wenig entlastende Variante der Verbindung Altach/Mäder, die auch von Schweizer Seite wegen der zu erwartenden hohen Zunahme an Lkw-Verkehr abgelehnt wird. Die ebenfalls noch verbliebene CP Variante, die als sog. Ostumfahrung von Lustenau schon mehrfach in den Medien vorgestellt wurde, steht in der Variantenentscheidung auf dem 2. Platz.
Es wird sich die Formulierung des Schlussdokuments zu einem schwierigen Unterfangen erweisen.
Die Landesregierung wird keine eindeutige und von allen Mitgliedern des Planungsprozesses getragene Empfehlung für eine Beschlussfassung erhalten. Es wird deshalb die schon mehrfach beantragte Volksbefragung zum Tragen kommen.
Den Bürgerinnen und Bürgern im Verfahren eine Stimme zu geben ist das Ziel dieses Unterfangens. Die Regierung wird sich schlussendlich wesentlich leichter tun, ihre Entscheidung auf Basis des Willens des Volkes zu treffen.


